Quagga und andere Neobiota – Gekommen um zu bleiben
Stand Mai 2026
interkantonale online Dokumente:
Meldeformular Gewässerwechsel
Formular Selbstdeklaration und Kontrolle bei nautischen Anlässen (jeden Monat mit Update)
Merkblatt Schiffsmelde- und -reinignugspflicht
Karte offizielle Reinigungsstellen
Die Gesundheit der Gewässer ist von invasiven, gebietsfremden Tieren und Pflanzen bedroht. Studien untermauern die starke Vermutung, dass primär die Mobilität der Menschen und insbesondere Wasserfahrzeuge, Tauch- und Fischereigerät bei der Verbreitung in Seen die hauptsächliche Ursache sind. Die Quaggamuschel ist zur Zeit besonders im Fokus.

Um die Ausbreitung invasiver Neobiota zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten und in der Schifffahrt, beim Fischen, Tauchen u.ä. wichtige Verhaltensregeln beachten! In inzwischen 12 Kantonen (LU, NW, OW, UR, ZG, SZ, AG, BE, GL, GR, SG, ZH) gilt für immatrikulierungspflichtige Schiffe bei jedem Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (=SMRP). Es wurde gemeinsam eine SMRP-Koordinationsstelle etabliert, die von eOperations geführt wird, im Bestreben, dass die SMRP-Bestimmungen in allen Kantonen einheitlich umgesetzt werden.
Sonderfall interkantonale Jurarandseen (Karte): Ein Gewässerwechsel muss gemeldet werden. Es gilt im Moment jedoch eine Befreiung von der Reinigungspflicht bei einem Wechsel in den Gewässerverbund «Jurarandseen». Gleichzeitig mit der Meldung erhältst du die Freigabe fürs Einwassern zugesandt.
Sonderfall Bodensee (Karte): Für interkantonale bzw. internationale Seen an der SMRP-Systemgrenze gelten abgeänderte Regeln: Wer auf St.Galler Boden in den Bodensee einwassern will, muss dies melden, allerdings entfällt die Reinigungspflicht. Bei der Meldung des Gewässerwechsels in den Bodensee wird automatisch eine Einwasserungsbewilligung (ohne Reinigungsnachweis) zugesendet.
Für Untersee (TG), Genfersee (GE/VD) , Lac de Joux (VD) und die Tessinerseen besteht aktuell noch keine SMRP, nur eine Empfehlung.
In Zusammenarbeit mit Swiss Sailing wurde zur Ermöglichung von nautischen Anlässen in wechselnden Gewässern ein Konzept entwickelt, das inzwischen erprobt und verbessert ist und bei allen Beteiligten auf Akzeptanz stösst.
Neu ab 2026 können auch Klassenvereinigungen (z.B. SF) als Kontrollstelle autorisiert sein.
Heimgewässer: Das Heimgewässer ist der See oder Fluss, in dem ein Boot immatrikuliert ist oder hauptsächlich verkehrt. Hat ein Gewässerwechsel statt gefunden, ist die Rückkehr in das Heimgewässer erleichtert, befreit aber nicht von der SMRP. Heimgewässer anmelden
Konzept erleichterte SMPR für nautische Anlässe:
Was ist ein nautischer Anlass? Es gelten ausschliesslich bewilligte Regatten und auf der Homepage ausgeschriebene Trainings als nautische Anlässe.
Für Teilnahmen an Regatten, gilt für uns die Sonderregelung „Freigabeprozess 1“ (Schiffstyp A, an Land liegend):
Video | Umweltschutz in der privaten Boots- und Schifffahrt
Bei Seen mit SMPR: Was muss ich tun, wenn ich mit meinem Schiff an einem nautischen Anlass teilnehmen will und dafür das Gewässer gewechselt werden muss?
Vor dem nautischen Anlass:
1. Gewässerwechsel online anmelden (nicht aufgeführte Gewässer = «andere»)
Du erhältst daraufhin per Mail ein PDF mit einem QR-Code.
(Für die Jurarandseen und den Bodensee kriegst du die Freigabe sofort. Kontrolle der Reinigung aktuell nicht gefordert.)
2. Gründliches Reinigen und Trocknen des Schiffes wie gefordert.
Am Tag des Anlasses:
3. Du bestätigst dem Veranstalters vor Ort die Reinigung mittels Unterschrift. Formular
Ein*e Kontrolleur*in des Veranstalters überprüft, ob das Schiff sauber ist und bestätigt die Reinigung in der online Meldeplattform.
Zeige dazu das bei 1. erhaltene PDF mit QR-Code des angemeldeten Gewässerwechsels.
4. Die Einwasserungsfreigabe wird dir automatisch zugesandt. Das Schiff darf nun eingewassert werden.
Rückkehr in Heimgewässer mit SMRP:
1. Gewässerwechsel online anmelden (nicht aufgeführte Gewässer = «andere»)
Du erhältst daraufhin per Mail ein PDF mit einem QR-Code.
(Für die Jurarandseen und den Bodensee kriegst du die Freigabe sofort. Kontrolle der Reinigung aktuell nicht gefordert.)
2. Schiff reinigen gemäss Freigabeprozess 1
3. Bisher: Bestätige deinem Verein die entsprechende Reinigung mittels Unterschrift.
Eine Kontrollperson deines Vereins überprüft die Reinigung und bestätigt sie in der online Meldeplattform.
ab 2026:
Für die Praxis ist es jedoch oft einfacher, wenn die Kontrolle direkt im Anschluss an die Reinigung erfolgt, zum Beispiel unmittelbar nach einer Veranstaltung. Zudem gibt es Fälle, in denen Teilnehmende keinem Verein angehören oder Mitglied in einem Verein ausserhalb eines SMRP-Kantons sind, ihr Heimgewässer aber in einem SMRP-Kanton liegt.
Neu ist es deshalb nicht mehr zwingend erforderlich, dass der Heimverein die Kontrolle durchführt und den Reinigungsnachweis ausstellt. Diese Kontrolle der fachgerechten Reinigung und die Bestätigung mit einem Reinigungsnachweis können auch von einer autorisierten Person eines anderen Vereins (z.B. SF) übernommen werden.
4. Die Einwasserungsfreigabe wird dir automatisch zugesandt und bleibt bis zum nächsten Gewässerwechsel gültig.
oder direkt an die nächste Regatte in einem anderen Gewässer:
gleich wie ‚Vor dem nautischen Anlass‘
Bei der Anmeldung zu Regatten in Manage2Sail werden dir die Links zu den benötigten Formularen von den Veranstaltern zur Verfügung gestellt werden. Hoffentlich wird dich der Bürokram nicht von einer Teilnahme abhalten.
Findet ein Gewässerwechsel ohne Regatta oder publiziertes Training statt, muss nach der Anmeldung das Boot durch eine offizielle Reinigungsstelle gereinigt und von dieser die Einwasserungsfreigabe ausgelöst werden (=Standard Prozess)!
Die SMRP wird im Gegensatz zu den Corona-Massnahmen nicht wieder verschwinden! Sie wird bleiben, um auch zukünftigen Neuankömmlingen weniger Chance zur Verbreitung zu geben. Die Massnahmen werden laufend evaluiert und wenn nötig angepasst. Sie machen für uns das Regattieren aufwändiger, klar. Aber die Alternative wäre ein Verbot von Gewässerwechseln…
