Quagga und andere Neobiota   –   Gekommen um zu bleiben

Die Gesundheit der Gewässer ist von invasiven, gebietsfremden Tieren und Pflanzen bedroht. Studien untermauern die starke Vermutung, dass primär die Mobilität der Menschen und insbesondere Wasserfahrzeuge, Tauch- und Fischereigerät bei der Verbreitung in Seen die hauptsächliche Ursache sind. Die Quaggamuschel ist zur Zeit besonders im Fokus.


Um die Ausbreitung invasiver Neobiota zu stoppen, müssen alle ihren Beitrag leisten und in der Schifffahrt, beim Fischen, Tauchen u.ä. wichtige Verhaltensregeln beachten! In den Kantonen LU, NW, OW, UR, ZG, SZ, BE und am Hallwilersee und neu ab 2025 in GL, GR, SG, und ZH gilt für immatrikulierungspflichtige Schiffe bei jedem Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (=SMRP).

Sonderfall interkantonale Jurarandseen (Karte): Ein Gewässerwechsel muss gemeldet werden. Es gilt im Moment jedoch eine Befreiung von der Reinigungspflicht bei einem Wechsel in den Gewässerverbund «Jurarandseen». Gleichzeitig mit der Meldung erhältst du die Freigabe fürs Einwassern zugesandt.

Für Unter- und Genfersee und die Tessinerseen besteht aktuell noch keine SMRP, nur eine Empfehlung.

In Zusammenarbeit mit Swiss Sailing wurde zur Ermöglichung von nautischen Anlässen in wechselnden Gewässern ein Konzept entwickelt, das zuerst in den Innerschweizer Kantonen erprobt und nun auch von den oben aufgeführten Kantonen übernommen wurde.

Die Einführung in den Kantonen GL, GR, SG, und ZH ist noch nicht abgeschlossen. Dies soll erst auf Quartal 2/25 der Fall sein. Formulare sind erst beispielhaft.

Konzept erleichterte SMPR für nautische Anlässe:

Was ist ein nautischer Anlass? Es gelten ausschliesslich bewilligte Regatten und auf der Homepage ausgeschriebene Trainings als nautische Anlässe.

Als ersten Schritt musst du für das betreffende Schiff online das Heim-/Standortgewässer anmelden. Die Identifikation erfolgt über die Bootsnummer. Das geschieht für alle Kantone mit dem gleichen Formular. 

Für Teilnahmen an Regatten, gilt für uns die Sonderregelung „Freigabeprozess 1“ (Schiffstyp A, an Land liegend):

Video | Umweltschutz in der privaten Boots- und Schifffahrt


Bei Seen mit SMPR: Was muss ich tun, wenn ich mit meinem Schiff an einem nautischen Anlass teilnehmen will und dafür das Gewässer gewechselt werden muss?

Vor dem nautischen Anlass:
1. Gewässerwechsel online anmelden (nicht aufgeführte Gewässer = «andere»)
Du erhältst daraufhin per Mail ein PDF mit einem QR-Code.
(Für die Jurarandseen kriegst du die Freigabe sofort. Kontrolle der Reinigung aktuell nicht gefordert.)
2. Gründliches Reinigen und Trocknen des Schiffes wie gefordert.

Am Tag des Anlasses:
3. Du bestätigst dem Veranstalters vor Ort die Reinigung mittels Unterschrift. Formular
Ein*e Kontrolleur*in des Veranstalters überprüft, ob das Schiff sauber ist und bestätigt die Reinigung in der online Meldeplattform.
Zeige dazu das bei 1. erhaltene PDF mit QR-Code des angemeldeten Gewässerwechsels.
4. Die Einwasserungsfreigabe wird dir automatisch zugesandt. Das Schiff darf nun eingewassert werden.

Rückkehr in Heimgewässer mit SMRP:
1. 
Gewässerwechsel online anmelden (nicht aufgeführte Gewässer = «andere»)
Du erhältst daraufhin per Mail ein PDF mit einem QR-Code.
(Für die Jurarandseen kriegst du die Freigabe sofort. Kontrolle der Reinigung aktuell nicht gefordert.)
2.
Schiff reinigen gemäss Freigabeprozess 1
3. Bestätige deinem Verein die entsprechende Reinigung mittels Unterschrift.
Eine Kontrollperson deines Vereins überprüft die Reinigung und bestätigt sie in der online Meldeplattform.
4. Die Einwasserungsfreigabe wird dir automatisch zugesandt und bleibt bis zum nächsten Gewässerwechsel gültig.

oder direkt an die nächste Regatte in einem anderen Gewässer:
gleich wie ‚Vor dem nautischen Anlass‘

Bei der Anmeldung zu Regatten in Manage2Sail werden dir die Links zu den benötigten Formularen von den Veranstaltern zur Verfügung gestellt werden. Hoffentlich wird dich der Bürokram nicht von einer Teilnahme abhalten.

Findet ein Gewässerwechsel ohne Regatta oder publiziertes Training statt, muss nach der Anmeldung das Boot durch eine offizielle Reinigungsstelle gereinigt und von dieser die Einwasserungsfreigabe ausgelöst werden (=Standard Prozess)!

Die SMRP wird im Gegensatz zu den Corona-Massnahmen nicht wieder verschwinden! Sie wird bleiben, um auch zukünftigen Neuankömmlingen weniger Chance zur Verbreitung zu geben. Die Massnahmen werden laufend evaluiert und wenn nötig angepasst. Sie machen für uns das Regattieren aufwändiger, klar. Aber die Alternative wäre ein Verbot von Gewässerwechseln…

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